Förderung

Der Förderverein Audiokommunikation ist bestrebt, jährlich Projektfördermittel zur Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und Lehre am Fachgebiet Audiokommunikation der Technischen Universität Berlin zu vergeben.

Der Verein „Freunde und Förderer des Fachgebiets Audiokommunikation e.V.“ fördert auch im Sommersemester 2016 studentische Forschungsprojekte im Fach Audiokommunikation.

Was wird gefördert?

Alle Ausgaben, die mit der Durchführung und Publikation von studentischen Forschungsvorhaben im Fachgebiet Audiokommunikation entstehen können.
Dies können beispielsweise sein:

  • Konferenzteilnahmen (Konferenzgebühr, Reise- und Unterbringungskosten)
  • Versuchspersonengelder
  • Anschaffung von technischen Geräten
  • Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Dienstleistungen (Lektorat)
  • Publikationskosten

Darüber hinaus können analog studentische Projekte im Bereich der Klang- und Medienkunst (z.B. Ausstellungen, Installationen, Konzerte) gefördert werden, die einen relevanten Forschungskontext erkennen lassen. Im Fall eines Konferenzbeitrags behält sich der Förderverein vor, ausschließlich aktive Teilnahmen an der Konferenz (Vortrag, Posterpräsentation) zu unterstützen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Wir werden für die Förderperiode SoSe 2017 / WiSe 2017-18 dreimal bis zu 200 Euro an Fördermitteln ausschütten.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bitte senden Sie vor dem nächsten Abgabeschluss am 31.05.2017 folgende Unterlagen (in Form einer alle Dokumente umfassenden PDF-Datei) an:

Die benötigten Unterlagen sind:

  1. Titel und Abstract mit Kurzbeschreibung des Vorhabens, max. 1 DINA4-Seite
  2. Beschreibung und Begründung der Förderung (inkl. tabellarischer Berechnung der Ausgaben), max. 1 DIN-A4-Seite
  3. Kurzer tabellarischer Lebenslauf des/der Antragsteller(in), max. 1 DIN A4-Seite

Wie wird über die Förderung entschieden?

Über die Bewilligung des Förderantrags entscheidet eine Kommission, die alle eingereichten Anträge begutachtet. Diese setzt sich aus dem Vereinsvorstand sowie dem Kuratorium des Vereins zusammen. Am 15.06.2017 werden alle Antragstellenden über eine mögliche Förderzusage und die Förderhöhe informiert.

Welche Nachweise und Leistungen sind von den Stipendiaten zu erbringen?

Die Ausschüttung des Förderbetrags richtet sich alleinig nach dem eingereichten (schlüssigen) Finanzierungsplan, detaillierte Rechnungen und Belege sind nicht einzureichen.

Sollte das geplante Projekt nicht zustande kommen, oder sich eine andere Finanzierungsmöglichkeit ergeben, so dass keine Kosten entstehen, verpflichten sich die Stipendiaten ihre Förderung an den Verein zurückzuzahlen.
So ist insbesodere eine bereits bewilligte Förderzusage einer anderen Institution dem Förderverein anzuzueigen. Diese führt zu einer Ablehnung des Förderantrags. Ebenso verpflichtet sich die/der Antragstellende, den Förderverein über die Annahme eines anderen Stipendiums zu einem späteren Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen. Mit der Annahme einer weiteren Förderung erlischt der Anspruch auf das zugesagte Stipendium der Freunde und Förderer des Fachgebiets Audiokommunikation.

Nach Abschluss des Projekts / der Publikation etc. ist zur Dokumentation geeignetes Material (z.B. Kopie der Veröffentlichung, Abschlussbericht, Programmzettel) einzureichen. Der Stipendiat erklärt sich damit einverstanden, auf der Webseite des Fördervereins (https://www.foerderverein-audiokommunikation.de) im Kontext seines geförderten Projekts genannt zu werden.

Alle Stipendiaten des Fördervereins Audiokommunikation sind herzlich eingeladen, auf dem Audio Communication Day 2017 (voraussichtlich wieder im Juli des Jahres) ihr Forschungsprojekt in einer Kurzpräsentation vorzustellen.

Freunde und Förderer des Fachgebiets Audiokommunikation e.V.
℅ Fachgebiet Audiokommunikation
Sekr. EN-8
Einsteinufer 17c
10587 Berlin

https://www.foerderverein-audiokommunikation.de

Tel: 030 / 314 255 57